Preise & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Dienstag–Sonntag 10–17 Uhr

 

An den Feiertagen: 

Heiligabend und Silvester geschlossen.      

Mittwoch, 25.12.24 13-17 Uhr

Donnerstag, 26.12.24 10-17 Uhr

Mittwoch 01.01.25 13-17 Uhr

Montag, 06.01.25 10-17 Uhr

 
 

Endlich barrierefrei!

Seit vielen Jahren setzt sich das Museum dafür ein, mit zahlreichen Bildungs- und Kulturangeboten im ländlichen Raum des nördlichen Sachsen-Anhalts möglichst viele Menschen zu erreichen. Im Zuge der baulichen Veränderungen der letzten Jahre war es uns deshalb auch ein wichtiges Anliegen, eine weitgehende Barrierefreiheit herzustellen.

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Eintrittspreise - Führungen/ Vorträge

Dauerausstellung – Winckelmann, Familienmuseum, Mäzenatenmuseum, Sonderausstellungen und Museumspark:

Normal: 7,00 €, ermäßigt*: 5,00 €

Familienkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder): 12,00 € (jedes weitere Kind 2,50 €)

Nur Sonderausstellung: Normal: 4,50 €, ermäßigt: 3,00 €

Nur Museumspark mit Trojanischem Pferd: Normal: 3,50 €, ermäßigt: 2,50 €, Familienkarte (s.o.): 6,00 €

Audioguide Winckelmann-Ausstellung: 2,00 €

Vorträge: 2,50 €

Gruppenführungen:

35,00 € (max. 25 Personen pro Gruppe und zusätzlich zum Eintritt, um telefonische Anmeldung wird gebeten)

Familien- und Erlebnismuseum / Museumspädagogik:

Schülergruppen ohne Führung: 2,50 € pro Person (für Schülergruppen [1.-13. Klasse] des Landkreises Stendal einmal im Jahr kostenfrei)

Schülergruppen mit Führung oder Zusatzangeboten: 3,50 € pro Person (für Schülergruppen [1.-13. Klasse] des Landkreises Stendal einmal im Jahr 1,00 € pro Person)

Workshops: 2,50€ zzgl. des Eintritts

Preise gelten pro Kind. Zwei erwachsene Begleiter dürfen kostenlos die Gruppe begleiten.
Preise gelten für Schulklassen, Hort- und KiTa-Gruppen, sowie Gruppen von min. 6 Kindern.

Kindergeburtstage (2 Stunden): 60 €, ggf. zzgl. Materialkosten

*Ermäßigungsberechtigt sind: Gruppen ab 12 Personen, Schüler und Auszubildende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Schwerbehinderte (Ausweis), Sozialhilfeempfänger i.S.d. SGB II und SGB XII.
Empfänger von AGL II-Leistungen können sich die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erstatten lassen.